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Schulbegleitung und Integrationshilfe
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§35a SGB VIII

Was ist Schulbegleitung/Integrationshilfe?

Die Schulbegleitung oder Integrationshilfe ist eine Maßnahme des Jugendamts (der Eingliederungshilfe), die Kindern und Jugendlichen mit (drohender) Behinderung den Besuch einer Regelschule ermöglicht. Als 1:1-Betreuung unterstützt sie bei der Bewältigung des Schulalltags und sozialen Interaktionen.

Ziel

Ermöglichung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (Inklusion) und Bewältigung des Schulalltags

Form

1:1-Betreuung direkt in der Schule – individuell abgestimmt auf den Förderbedarf des Kindes

Antrag

Kostenübernahme wird beim zuständigen Jugendamt beantragt (bei seelischer Behinderung nach §35a SGB VIII)

Aufgaben der Schulbegleitung

Hilfe bei der Konzentration
Strukturierung des Unterrichts
Soziale Integration
Orientierung im Schulgebäude

Antrag auf Kostenübernahme

Der Antrag auf Kostenübernahme wird beim zuständigen Jugendamt gestellt – bei seelischer Behinderung nach §35a SGB VIII. Wir unterstützen Sie gerne bei diesem Prozess.

Interesse?

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