
§35a SGB VIII
Was ist Schulbegleitung/Integrationshilfe?
Die Schulbegleitung oder Integrationshilfe ist eine Maßnahme des Jugendamts (der Eingliederungshilfe), die Kindern und Jugendlichen mit (drohender) Behinderung den Besuch einer Regelschule ermöglicht. Als 1:1-Betreuung unterstützt sie bei der Bewältigung des Schulalltags und sozialen Interaktionen.
Ziel
Ermöglichung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (Inklusion) und Bewältigung des Schulalltags
Form
1:1-Betreuung direkt in der Schule – individuell abgestimmt auf den Förderbedarf des Kindes
Antrag
Kostenübernahme wird beim zuständigen Jugendamt beantragt (bei seelischer Behinderung nach §35a SGB VIII)
Aufgaben der Schulbegleitung
Antrag auf Kostenübernahme
Der Antrag auf Kostenübernahme wird beim zuständigen Jugendamt gestellt – bei seelischer Behinderung nach §35a SGB VIII. Wir unterstützen Sie gerne bei diesem Prozess.
