Die Zusammenarbeit zwischen Familienhelfer und Familie ist in der Regel freiwillig:
Die Familie beantragt die Hilfe beim Landratsamt.
Der Familienhelfer ermutigt und unterstützt die Familien dabei.
Viele Wege führen nach Rom:
Der Familienhelfer bestärkt die Familie darin, ihre eigenen Fähigkeiten & Stärken zu nutzen.
Die Familienhelfer unterliegen der Schweigepflicht:
So können die Familie & der Familienhelfer vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Entscheidungen werden nicht über den Kopf einer Familie hinweg getroffen:
Die Arbeit des Familienhelfers ist für alle Familienmitglieder transparent.